Für Modul 1 gilt:
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Es ist möglich, das Mittagessen nur an einzelnen Tagen zu buchen. Die Kosten reduzieren sich dann entsprechend. Eine Reduzierung der
Essenstage oder eine Abmeldung vom Mittagessen ist grundsätzlich nur zum 31.01. und 31.07. eines Kalenderjahres möglich.
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Kinder, die nach Abschluss der Grundschulzeit auf eine weiterführende Schule wechseln, werden durch uns automatisch abgemeldet.
Für Modul 2 und Modul 3 gilt:
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Die Hortverträge richten sich nach der Satzung für die Inanspruchnahme von
Angeboten für Grundschulkinder der Stadt Kassel.
- Hortverträge starten in der Regel zum 1.8. eines Kalenderjahres.
- Eine Abmeldung kann grundsätzlich nur fristgemäß zum 31.07. eines jeden Kalenderjahres erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss dem Hort Friedrich-Wöhler-Schule spätestens
zum 31.05. eines Kalenderjahres vorliegen. Alternativ können Sie den Wunsch einer Abmeldung auch bis zum 31.05. in Ihrem Familienkonto in kibeka.kassel.de hinterlegen.
- Kinder, die nach Abschluss der Grundschulzeit auf eine weiterführende Schule wechseln, werden durch uns automatisch abgemeldet.